Leviticus 4
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Das dritte Buch Mose - Leviticus
Leviticus 4
Und Jahwe redete zu Mose und sprach: Rede zu den Kindern
Israel und sprich:
Wenn jemand aus Versehen sündigt gegen irgend eines der
Verbote Jahwess, die nicht getan werden sollen, und irgend eines derselben tut,
-
wenn der gesalbte Priester sündigt nach einem Vergehen des
Volkes, so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen jungen Farren
ohne Fehl dem Jahwe darbringen zum Sündopfer.
Und er soll den Farren an den Eingang des Zeltes der
Zusammenkunft vor Jahwe bringen und seine Hand auf den Kopf des Farren legen
und den Farren schlachten vor Jahwe.
Und der gesalbte Priester nehme von dem Blute des Farren und
bringe es in das Zelt der Zusammenkunft;
und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und
sprenge von dem Blute siebenmal vor Jahwe gegen den Vorhang des Heiligtums hin.
Und der Priester tue von dem Blute an die Hörner des Altars
des wohlriechenden Räucherwerks, der im Zelte der Zusammenkunft ist, vor Jahwe;
und alles Blut des Farren soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der
an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist.
Und alles Fett von dem Farren des Sündopfers soll er von ihm
abheben: das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am
Eingeweide ist,
und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den
Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen,
so wie es abgehoben wird von dem Rinde des Friedensopfers;
und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar räuchern.
Und die Haut des Farren und all sein Fleisch samt seinem
Kopfe und seinen Schenkeln und seinem Eingeweide und seinem Mist:
den ganzen Farren soll er hinausbringen außerhalb des Lagers
an einen reinen Ort, nach dem Schutthaufen der Fettasche, und soll ihn auf
Holzscheiten mit Feuer verbrennen; auf dem Schutthaufen der Fettasche soll er
verbrannt werden.
Und wenn die ganze Gemeinde Israel aus Versehen sündigt und
die Sache ist verborgen vor den Augen der Versammlung, und sie tun eines von
allen Verboten Jahwess, die nicht getan werden sollen, und verschulden sich,
und die Sünde wird bekannt, die sie wider dasselbe begangen
haben, so soll die Versammlung einen jungen Farren darbringen zum Sündopfer und
ihn vor das Zelt der Zusammenkunft bringen.
Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände auf den Kopf
des Farren legen vor Jahwe, und man soll den Farren vor Jahwe schlachten.
Und der gesalbte Priester bringe von dem Blute des Farren in
das Zelt der Zusammenkunft,
und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und
sprenge siebenmal vor Jahwe gegen den Vorhang hin.
Und er tue von dem Blute an die Hörner des Altars, der vor Jahwe,
der im Zelte der Zusammenkunft ist; und alles Blut soll er an den Fuß des
Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist.
Und all sein Fett soll er von ihm abheben und auf dem Altar
räuchern.
Und er soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des
Sündopfers getan hat; also soll er damit tun. Und so tue der Priester Sühnung
für sie, und es wird ihnen vergeben werden.
Und er soll den Farren hinausbringen außerhalb des Lagers
und ihn verbrennen, so wie er den ersten Farren verbrannt hat: es ist ein
Sündopfer der Versammlung.
Wenn ein Fürst sündigt und tut aus Versehen eines von allen
den Verboten Jahwess, seines Gottes, die nicht getan werden sollen, und
verschuldet sich,
und seine Sünde wird ihm kundgetan, worin er gesündigt hat,
so soll er seine Opfergabe bringen, einen Ziegenbock, ein Männlein ohne Fehl.
Und er soll seine Hand auf den Kopf des Bockes legen und ihn
schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer vor Jahwe schlachtet: es ist ein
Sündopfer.
Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit
seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und sein Blut soll
er an den Fuß des Brandopferaltars gießen.
Und all sein Fett soll er auf dem Altar räuchern, wie das
Fett des Friedensopfers. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner
Sünde, und es wird ihm vergeben werden.
Und wenn jemand vom Volke des Landes aus Versehen sündigt,
indem er eines von den Verboten Jahwess tut, die nicht getan werden sollen, und
sich verschuldet
und seine Sünde wird ihm kundgetan, die er begangen hat, so
soll er seine Opfergabe bringen, eine Ziege ohne Fehl, ein Weiblein, für seine
Sünde, die er begangen hat.
Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und
das Sündopfer schlachten an dem Orte des Brandopfers.
Und der Priester nehme von seinem Blute mit seinem Finger
und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den
Fuß des Altars gießen.
Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett von dem
Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf dem Altar räuchern
zum lieblichen Geruch dem Jahwe. Und so tue der Priester Sühnung für ihn, und
es wird ihm vergeben werden. -
Und wenn er ein Schaf bringt als seine Opfergabe zum
Sündopfer, so soll es ein Weiblein ohne Fehl sein, das er bringt.
Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und
es zum Sündopfer schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet.
Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit
seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut
soll er an den Fuß des Altars gießen.
Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett des
Schafes von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf dem
Altar räuchern, auf den Feueropfern Jahwess. Und so tue der Priester Sühnung
für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben
werden.