Leviticus 14
Die Bibel > AT > Torah > Leviticus
Das dritte Buch Mose - Leviticus
Leviticus 14
Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner
Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden;
und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und
besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden
an dem Aussätzigen,
so soll der Priester gebieten, dass man für den, der zu
reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Zedernholz und Karmesin und
Ysop.
Und der Priester soll gebieten, dass man den einen Vogel
schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser.
Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Zedernholz
und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut
des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser;
und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist,
siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; und den lebendigen Vogel soll er
ins freie Feld fliegen lassen.
Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all
sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er
ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
Und es soll geschehen, am siebten Tage soll er all sein Haar
scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar
soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und
er ist rein.
Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl,
und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl,
gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen
ist, und diese Dinge vor Jahwe stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft.
Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum
Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor Jahwe;
Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer
und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so
gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.
Und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers, und
der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und
auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine
linke Hand;
und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das
in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal
vor Jahwe.
Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll
der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und
auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes,
auf das Blut des Schuldopfers.
Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist,
soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll
Sühnung für ihn tun vor Jahwe.
Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun
für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das
Brandopfer schlachten.
Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf
dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein.
Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann,
so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu
tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl;
und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand
aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer
sein.
Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem
Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jahwe.
Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log
Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jahwe.
Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester
nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen
dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die
große Zehe seines rechten Fußes.
Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand;
und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem
Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jahwe.
Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist,
auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen
seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle
des Blutes des Schuldopfers.
Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist,
soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun
vor Jahwe.
Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den
jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, -
das, was seine Hand aufbringen kann: Die eine als Sündopfer
und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester
Sühnung vor Jahwe für den, der zu reinigen ist.
Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des
Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was
vorgeschrieben ist.
Und Jahwe redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum
Eigentum gebe, und ich ein Aussatzübel an ein Haus setze im Lande eures
Eigentums,
so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester
anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause.
Und der Priester soll gebieten, dass man das Haus ausräume,
ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde
alles, was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu
besehen.
Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den
Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen
tiefer als die Wand,
so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des
Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen.
Und der Priester soll am siebten Tage wiederkommen; und
besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des
Hauses,
so soll der Priester gebieten, dass man die Steine, an denen
das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen
unreinen Ort.
Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den
Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen
unreinen Ort.
Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der
Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen.
Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach
dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem
Bewerfen,
so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe,
das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am
Hause: es ist unrein.
Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein
Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an
einen unreinen Ort.
Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen
ist, wird unrein bis an den Abend;
und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen;
und wer in dem Hause isst, soll seine Kleider waschen.
Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe,
das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so
soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden.
Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen
und Zedernholz und Karmesin und Ysop;
und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über
lebendigem Wasser;
und er nehme das Zedernholz und den Ysop und das Karmesin
und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels
und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal;
und er entsündige das Haus mit dem Blut des Vogels und mit
dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Zedernholz und mit
dem Ysop und mit dem Karmesin;
und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen
lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und er wird
rein sein.
Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den
Schorf,
und für den Aussatz der Kleider und der Häuser,
und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken;
um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu
erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.