Leviticus 13
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Das dritte Buch Mose - Leviticus
Leviticus 13
Und Jahwe redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder
einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines
Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht
werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern.
Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches,
und das Haar in dem Übel hat sich in Weiß verwandelt, und das Übel erscheint
tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht
es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären.
Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist,
und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß
verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage
einschließen.
Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das
Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen
in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage
einschließen.
Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten
Male, und siehe, das Übel ist blass geworden, und das Übel hat nicht um sich
gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein
Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.
Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er
sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester
zum zweiten Male zeigen;
und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in
der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es
ist der Aussatz.
Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er
zu dem Priester gebracht werden.
Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße
Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal
rohen Fleisches ist in der Erhöhung,
so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches,
und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen,
denn er ist unrein.
Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz
die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu
seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken;
und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat
sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein
erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein.
An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird
er unrein sein.
Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für
unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz.
Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß
verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen;
und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß
verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er
ist rein.
Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht
und wieder heilt,
und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung
oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen;
und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken
erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so
soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er
ist in der Beule ausgebrochen.
Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes
Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blass, so
soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.
Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der
Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel.
Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er
nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester
soll ihn für rein erklären.
Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht,
und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken,
und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß
verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der
Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für
unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.
Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes
Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blass, so
soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.
Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er
in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es
ist das Übel des Aussatzes.
Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er
nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blass, so ist es die Erhöhung
der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die
Narbe der Entzündung.
Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am
Barte bekommt,
und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint
tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der
Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes
oder des Bartes.
Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und
siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar
darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage
einschließen.
Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und
siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar
darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut,
so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht
scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male
sieben Tage ein.
Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe,
der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht
tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll
seine Kleider waschen, und er ist rein.
Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um
sich greift,
und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in
der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haar
forschen; er ist unrein.
Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist,
und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist
rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.
Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches
Flecken bekommen, weiße Flecken,
und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres
Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut
ausgebrochen ist: er ist rein.
Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein
Glatzkopf: er ist rein;
und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so
ist er ein Kahlkopf: er ist rein.
Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches
Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner
Vorderglatze ausgebrochen ist.
Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des
Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter -oder an seiner Vorderglatze, gleich
dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,
so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester
soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte.
Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider
sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart
verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein!
Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein;
er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung
sein.
Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem
Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen;
oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder
von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk;
und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am
Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von
Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen
lassen.
Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das
Übel ist, sieben Tage ein.
Und sieht er das Übel am siebten Tage, dass das Übel um sich
gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle
nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender
Aussatz: es ist unrein.
Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag
von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist,
verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt
werden.
Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat
nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an
irgend einem Gerät von Fell,
so soll der Priester gebieten, dass man das wasche, woran
das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen.
Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und
siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um
sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist
eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite.
Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blass
geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle,
oder von der Kette oder vom Einschlag.
Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette
oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein
ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist.
Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend
ein Gerät von Fell, das du wäschst, und das Übel weicht daraus: es soll zum
zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein.
Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von
Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an
irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.