Numeri 35
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Das vierte Buch Mose - Numeri
Numeri 35
Und Jahwe redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von
Jericho, und sprach:
Gebiete den Kindern Israel, dass sie von ihrem Erbbesitztum
den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk
rings um dieselben her den Leviten geben.
Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien
für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere.
Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt,
sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum;
und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend
Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite
zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, dass die Stadt in
der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.
Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs
Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer
einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr zweiundvierzig
Städte geben.
Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und
ihre Bezirke, sollen achtundvierzig Städte sein.
Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der
Kinder Israel geben sollt, von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen,
und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach
Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten
geben.
Und Jahwe redete zu Mose und sprach:
Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr
über den Jordan in das Land Kanaan ziehet,
so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen
sie für euch sein, dass dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus
Versehen erschlagen hat.
Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer,
dass der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum
Gericht.
Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs
Zufluchtstädte für euch sein.
Drei Städte sollt ihr geben diesseits des Jordan, und drei Städte
sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein.
Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in
ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, dass dahin fliehe ein
jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat,
dass er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewisslich getötet
werden.
Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte,
wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist, so ist er ein
Mörder; der Mörder soll gewisslich getötet werden.
Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der
Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, dass er gestorben ist,
so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewisslich getötet werden.
Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn
antrifft, soll er ihn töten.
Und wenn er ihn aus Hass gestoßen oder mit Absicht auf ihn
geworfen hat, dass er gestorben ist,
oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, dass
er gestorben ist, so soll der Schläger gewisslich getötet werden; er ist ein
Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.
Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn
gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat,
oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man
sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, dass er gestorben ist, er war ihm aber
nicht feind und suchte seinen Schaden nicht:
so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem
Bluträcher nach diesen Rechten richten;
und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des
Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt
zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode
des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.
Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt,
wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,
und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner
Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.
Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode
des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger
in das Land seines Eigentums zurückkehren. -
Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren
Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.
Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von
Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht gegen
einen Menschen aussagen, dass er sterbe.
Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines
Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewisslich getötet
werden.
Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine
Zufluchtstadt Geflüchteten, dass er vor dem Tod des Priesters zurückkehre, um
im Lande zu wohnen.
Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid;
denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan
werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut
dessen, der es vergossen hat.
Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr
wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jahwe, wohne inmitten der Kinder
Israel.